Studium oder Ausbildung abgeschlossen – und jetzt? Viele angehende Ernährungsfachkräfte möchten sich zertifizieren lassen, stellen jedoch schnell fest, dass die verschiedenen Zertifizierungswege und Anforderungen komplex sein können. Mit diesem Beitrag möchten wir einen Überblick geben und anderen dabei helfen, sich im Zertifizierungsdschungel besser zurechtzufinden.

Ernährungsberatung und Ernährungstherapie – was bedeuten die Begriffe?

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Ernährungsberatung und Ernährungstherapie häufig gleichgesetzt. Für die berufliche Einordnung und die Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist jedoch eine klare Abgrenzung wichtig.
Die Ernährungsberatung umfasst verschiedene Formen der Beratung und Kommunikation mit dem Ziel, Menschen zu einem gesundheitsförderlichen und selbstbestimmten Ernährungsverhalten zu befähigen. Sie richtet sich sowohl an gesunde Personen im Sinne der Prävention als auch an Menschen mit Erkrankungen. Dabei geht es nicht nur um die Vermittlung von Wissen, sondern auch darum, Informationen verständlich aufzubereiten, Entscheidungsprozesse zu unterstützen und Menschen bei der Bewältigung gesundheitlicher Herausforderungen zu begleiten.
Die Ernährungstherapie richtet sich speziell an Menschen mit Erkrankungen und ist Teil der medizinischen Behandlung. Sie umfasst alle ernährungsbezogenen Maßnahmen, die dazu beitragen, die Gesundheit wiederherzustellen, Beschwerden zu lindern und die Handlungsfähigkeit der Patient*innen zu stärken. Die Maßnahmen werden individuell an die jeweilige Erkrankung und Lebenssituation angepasst und können sowohl herkömmliche als auch spezielle Ernährungsformen einschließen.

Warum eine Zertifizierung sinnvoll/notwendig ist?

Die Berufsbezeichnung des/der Ernährungsberater*in ist in Deutschland nicht geschützt, was zu erheblichen Defiziten in der Qualität führen kann und für den/die Verbraucher*in beziehungsweise Patient*in undurchsichtig sein kann. Um einen gewissen Qualitätsstandard sicherzustellen und Patient*innen zu schützen, haben 12 Verbände und Institutionen, u.a. die DGE, der VDOE und die DGEM, entsprechende, gemeinsame Rahmenbedingungen festgelegt, zum Schutz der Verbraucher*innen. Sie legen die Rahmenbedingungen für die Ausbildung und kontinuierliche Weiterbildung von qualifizierten Fachkräften fest. Somit kann den Klient*innen eine evidenzbasierte, transparente und sichere Beratung garantiert werden.
Die Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung/-therapie und Ernährungsbildung legt zudem fest, welche Zertifizierung notwendig ist, um Ernährungsberatung und -therapie kassenärztlich abzurechnen, ebenso ist festgelegt, bei welchen Institutionen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen anerkannt sind, um eine entsprechende Rezertifizierung zu erhalten.

Zertifikate

Die folgenden Zertifizierungen entsprechen der Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung und ermöglichen so Bezuschussung der Ernährungsberatung und -therapie über die Krankenkassen, ebenso müssen bei folgenden Institutionen anerkannte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Rezertifizierung nachgewiesen werden:

DGE

Die Zertifizierung „Ernährungsberater/in DGE“ richtet sich an Fachkräfte mit ernährungsbezogenem Berufs- oder Studienabschluss, z. B. Diätassistent*innen, Oecotropholog*innen oder Ernährungswissenschaftler*innen (nach DGE-Zulassungskriterien).
Voraussetzung ist ein anerkannter Abschluss sowie je nach Lehrgangsform eine einschlägige praktische Erfahrung in der Ernährungsberatung. Die Zulassungskriterien für die Ernährungsberatung legen einen Mindeststandard fest und verlangen unter anderem mindestens 75 ECTS-Punkte in ernährungswissenschaftlichen Fächern sowie Kenntnisse in Medizin, Diätetik, Kommunikation und Beratungsmethodik.
Zusätzlich ist die Teilnahme an einem strukturierten Lehrgang mit 303 Unterrichtseinheiten erforderlich.
Der Lehrgang kann in verschiedenen Formaten absolviert werden:

– Präsenz: 9 Wochenenden (Freitag, Samstag, Sonntag)
– Digital: 9 Blöcke à 3 Tage online
– Kombi: 3 Blöcke à 5 Tage in Präsenz, 3 Blöcke à 4 Tage
– Online Intensiv: Fokus auf dem selbstgesteuerten Lernen, 1 Block à 5 Tage in Präsenz, 1 Block à 5 Tage online

Die Abschlussprüfung besteht je nach Lehrgangsform aus Klausuren, mündlicher Prüfung und einer Projektarbeit.
Das Zertifikat ist 3 Jahre gültig. Für die Verlängerung müssen mindestens 50 Fortbildungspunkte nachgewiesen werden. Eine Prüfung ist für die Verlängerung nicht erforderlich.

Für Interessent*innen ist wichtig: Es gibt oft lange Wartelisten, daher ist eine frühzeitige Anmeldung unbedingt notwendig, da die Plätze in den Lehrgängen schnell vergeben sind.

VFED

Die VFED-Zertifizierung „Qualifizierte Diät- und Ernährungsberater*innen“ richtet sich an Fachkräfte mit ernährungsbezogener Ausbildung oder Studium, wie Diätassistent*innen, Oecotropholog*innen oder Ernährungswissenschaftler*innen.
Voraussetzung für die Zertifizierung ist ein anerkannter Berufsabschluss sowie mindestens ein Jahr fachbezogene Berufserfahrung im Umfang einer Vollzeitstelle (Vollzeitäquivalent). Zusätzlich müssen Fortbildungen im Rahmen des VFED-Punktesystems nachgewiesen werden. Diese umfassen insbesondere die Bereiche Ernährungstherapie, Diätetik sowie Beratung und Kommunikation.
Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Anforderungen: Diätassistent*innen benötigen insgesamt weniger Fortbildungspunkte, während Oecotropholog*innen einen höheren Gesamtumfang mit starkem Fokus auf Beratungskompetenz erfüllen müssen.
Die Zertifizierung ist drei Jahre gültig und kann durch weitere Fortbildungen verlängert werden.

Für den Berufseinstieg besonders interessant: Der VFED bietet eine Vorzertifizierung im Rahmen der VFED-Qualifikation an; diese ist bereits mit einem einschlägigen Studienabschluss sowie dem Nachweis von 75 ECTS möglich. Die fehlenden 25 ECTS können anschließend durch anerkannte Fort- und Weiterbildungen ergänzt werden. Damit ist ein schrittweiser Einstieg in die Zertifizierung als „Qualifizierte Diät- und Ernährungsberater*innen VFED“ grundsätzlich möglich, auch bei noch nicht vollständig erreichten Fortbildungspunkten und/oder fehlender Berufserfahrung. Ein Vorzertifikat kann nach Erfüllung der Voraussetzungen in ein vollständiges Zertifikat umgewandelt werden, wobei hierfür nur geringe Gebühren anfallen.

VDD

Die Zertifizierung des Verbandes der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e. V. (VDD) richtet sich an staatlich anerkannte Diätassistent*innen. Sie dient als Nachweis einer qualitätsgesicherten Berufsausübung und erfüllt die Anforderungen der Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung. 

Voraussetzung für die Zertifizierung ist die staatliche Anerkennung als Diätassistent*in. Das Zertifikat ist drei Jahre gültig. Für die Rezertifizierung müssen innerhalb dieses Zeitraums 50 Fortbildungspunkte aus anerkannten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen nachgewiesen werden. Eine erneute Prüfung ist hierfür nicht erforderlich.

Für Berufseinsteiger*innen, die Mitglied im VDD sind, gilt eine besondere Übergangsregelung: Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten sie nach einem formlosen Antrag und dem Nachweis der staatlichen Anerkennung zunächst ein vorläufiges VDD-Zertifikat. Dieses ist vom Ende der Ausbildung bis zum 31. Dezember des auf den Abschluss folgenden Jahres gültig. Innerhalb dieses Zeitraums müssen 25 Fortbildungspunkte erworben und nachgewiesen werden.

Seit dem 1. Januar 2025 können Berufseinsteiger*innen alternativ über die E-Zert-Plattform bereits durch die Einreichung ihrer Berufsurkunde ein dreijähriges Zertifikat erhalten.

E-Zert

Wie bereits oben erwähnt, ist seit 01.01.2025 die neue E-Zert-Plattform online. Gegründet wurde diese von folgenden Verbänden und Institutionen: VDD, VDOE und QUETHEB mit Unterstützung durch den UGB. Ziel war und ist es noch immer, eine gemeinsame und einheitliche Zertifizierungsplattform für qualifizierte Ernährungsfachkräfte nach den entsprechenden Richtlinien zu schaffen. Das Zertifikat bestätigt, dass die Fachkräfte die Voraussetzung für das Ausüben von Ernährungstherapie gemäß des Diätassistentengesetzes erfüllen und sich regelmäßig fortbilden.

Das Zertifikat richtet sich vor allem an Diätassistent*innen und Hochschulabsolvent*innen der Studiengänge Ökotrophologie, Ernährungswissenschaften und vergleichbarer Studiengänge. Die folgenden Voraussetzungen müssen für eine Erstzertifizierung erfüllt sein: es müssen 100 ECTS gemäß der Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein, dabei wird empfohlen, dass min. 90 ECTS durch das Studium/die Ausbildung und 10 ECTS aus Fortbildungen erfüllt werden. Zusätzlich sollen 50 ECTS über eine min. einjährige, vollzeitäquivalente (ca. 1500-1600 Arbeitsstunden) praktische Tätigkeit im Bereich Ernährungsberatung und -therapie erreicht werden. Diätassistent*innen sind hiervon ausgenommen.

Eine Rezertifizierung erfolgt alle drei Jahre. Innerhalb dieser drei Jahre müssen 50 Fortbildungspunkte (1 UE = 1 Punkt) durch anerkannte Seminare erreicht werden, davon müssen mind. 30 Punkte aus dem Bereich Ernährung und Diätetik stammen.
Die Kosten für die Zertifizierung variieren je nach vorherigem Abschluss und ob eine Mitgliedschaft in den entsprechenden Verbänden und Vereinigungen besteht.

Gut zu wissen: Die bisherigen Zertifikate bleiben bis zum angegebenen Ablaufdatum gültig. Zukünftige Nachzertifizierungen sowie neue Zertifikatsvergaben erfolgen über E-Zert. Seit Januar 2025 werden die Zertifikate von VDOE und QUETHEB ausschließlich über die gemeinsame Plattform E-Zert vergeben. Hingegen wird das VDD-Fortbildungszertifikat auch weiterhin in seiner bisherigen Form parallel zur E-Zert-Zertifizierung angeboten. 

VDOE Basisqualifikation Prävention-Ernährung

Die VDOE-Basisqualifikation ist eine eigenständige Qualifikation, welche sich hauptsächlich an Hochschulabsolvent*innen der Studiengänge Ökotrophologie und Ernährungswissenschaften richtet. Sie ist speziell für den Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung ausgelegt und kann bereits während des Studiums und ohne einen Nachweis von Berufserfahrung angestrebt werden.
Die VDOE-Basisqualifikation ist vor allem dann sinnvoll, wenn im späteren Berufsleben Präventionskurse, Betriebliche Gesundheitsförderung oder andere Maßnahmen in den Lebenswelten Schule, Kita, Pflege oder Kommune angeboten werden soll. Außerdem kann die Qualifikation im späteren Verlauf hilfreich sein, die fachlichen Mindeststandards der Anbieterqualifikation der ZPP zu erfüllen, da sich die Basisqualifikation daran orientiert.
Insgesamt müssen 60 ECTS erreicht werden, um die Basisqualifikation zu erhalten. Davon sind min. 60% aus Studieninhalten zu erreichen. Fehlende Inhalte können durch entsprechende Weiterbildungen ergänzt werden. Des Weiteren sind 4 Seminartage aus dem VDOE-Weiterbildungsprogramms zu belegen. Zusätzlich wird eine Hospitation im Bereich Prävention empfohlen, diese ist aber nicht verpflichtend.

Fazit

Der Weg zur Zertifizierung in der Ernährungsberatung und Ernährungstherapie kann auf den ersten Blick komplex wirken. Je nach beruflichem Hintergrund, Tätigkeitsfeld und Karriereziel kommen unterschiedliche Zertifizierungen infrage. Während die DGE-Zertifizierung einen strukturierten Lehrgang mit hohem Praxisbezug bietet, ermöglicht der VFED insbesondere Berufseinsteiger einen schrittweisen Einstieg über Vorzertifizierungen. Der VDD bietet staatlich anerkannten Diätassistent*innen eine etablierte Möglichkeit, ihre fachliche Qualifikation und kontinuierliche Fortbildung nachzuweisen. Besonders für Berufseinsteiger*innen bestehen übergangsweise erleichterte Einstiegsmöglichkeiten in die Zertifizierung Mit E-Zert wurde zudem eine verbandsübergreifende Plattform geschaffen, die die Anforderungen an qualifizierte Ernährungsfachkräfte vereinheitlicht. Wer vor allem im Bereich Prävention tätig werden möchte, findet in der VDOE-Basisqualifikation eine passende Ergänzung.
Unabhängig vom gewählten Weg gilt: Zertifizierungen schaffen Transparenz und sichern Qualitätsstandards. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den jeweiligen Anforderungen kann dabei helfen, den individuellen Weg in die Ernährungsberatung und -therapie erfolgreich zu gestalten.

Dieser Beitrag wurde von Hanna Brunner und Carina Oldenburg geschrieben. Vielen Dank!

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