Patientendatensicherheit: Warum sie so wichtig ist und wie man sie gewährleistet

Was ist Patientendatensicherheit und warum ist sie wichtig?

Patientendatensicherheit ist die Praxis, die persönlichen und medizinischen Informationen der Patienten vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Diebstahl oder Missbrauch zu schützen. Dies ist besonders wichtig für Ernährungsfachkräfte, die mit Patienten arbeiten, die an verschiedenen ernährungsbedingten Erkrankungen leiden. Diese Daten können sensible Informationen über den Gesundheitszustand, die Medikation, die Ernährungsgewohnheiten, die Lebensqualität und die psychische Gesundheit der Patienten enthalten, die für ihre Behandlung und Betreuung notwendig sind, aber auch für ihre Privatsphäre und Würde.

Patientendatensicherheit ist nicht nur eine ethische Pflicht, sondern auch eine gesetzliche Anforderung für Ernährungsfachkräfte, die den Datenschutzgesetzen und -richtlinien unterliegen, die je nach Land oder Region variieren können. Ein Verstoß gegen diese Gesetze und Richtlinien kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen, wie z.B. Bußgeldern, Sanktionen, Klagen oder sogar strafrechtlicher Verfolgung. Darüber hinaus kann ein Verlust oder eine Kompromittierung der Patientendaten das Vertrauen und die Beziehung zwischen den Ernährungsfachkräften und den Patienten beschädigen, die für eine erfolgreiche Ernährungstherapie entscheidend sind.

Die aktuelle Gesetzgebung, die für Ernährungsfachkräfte zu beachten ist!

Art. 9 DSGVO Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Eine der wichtigsten Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung für Ernährungsfachkräfte ist Art. 9, der die Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten regelt. Zu diesen Kategorien gehören unter anderem Daten über die Gesundheit, die genetischen oder biometrischen Daten, die religiöse oder weltanschauliche Überzeugung oder die sexuelle Orientierung der betroffenen Person. Diese Daten gelten als besonders sensibel und schutzwürdig, da sie ein hohes Risiko für Diskriminierung, Stigmatisierung oder Identitätsdiebstahl bergen können.

§ 22 BDSG Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist das deutsche Gesetz, das die DSGVO ergänzt und konkretisiert. § 22 BDSG regelt die Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener> Daten, die auch als “sensible Daten” bezeichnet werden. Er entspricht im Wesentlichen Art. 9 DSGVO, enthält jedoch einige zusätzliche oder abweichende Regelungen für bestimmte Fälle.

Art. 30 DSGVO Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Ein weiterer wichtiger Aspekt der DSGVO für Ernährungsfachkräfte ist Art. 30, der die Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten verlangt. Dies ist ein Dokument, das alle relevanten Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine Organisation oder eine Person enthält, wie z.B. den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen, die Zwecke der Verarbeitung, die Kategorien der betroffenen Personen und der verarbeiteten Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten, die geplante Speicherdauer der Daten, die angewandten Sicherheitsmaßnahmen und gegebenenfalls die Datenübermittlungen an Drittstaaten oder internationale Organisationen.

Welche Herausforderungen gibt es bei der Patientendatensicherheit für Ernährungsfachkräfte?Die Patientendatensicherheit für Ernährungsfachkräfte ist mit verschiedenen Herausforderungen verbunden, die sowohl technischer als auch organisatorischer Natur sein können. Einige dieser Herausforderungen sind:

  • Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung der Gesundheitsdaten, die den Zugang und die Übertragung erleichtern, aber auch das Risiko von Hackerangriffen, Datenlecks oder technischen Fehlern erhöhen.
  • Die Vielfalt und Komplexität der Datenquellen, die Ernährungsfachkräfte nutzen können, wie z.B. elektronische Patientenakten, Ernährungs-Apps, tragbare Geräte, Online-Umfragen oder soziale Medien, die unterschiedliche Formate, Standards und Sicherheitsprotokolle haben können.
  • Die Zusammenarbeit und Kommunikation mit anderen Gesundheitsfachkräften, die an der Versorgung der Patienten beteiligt sind, wie z.B. Ärzte, Krankenschwestern, Psychologen oder Apotheker, die einen Informationsaustausch erfordert, aber auch die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und die Zustimmung der Patienten.
    Wie können Ernährungsfachkräfte die Patientendatensicherheit gewährleisten?
    Um die Patientendatensicherheit zu gewährleisten, müssen Ernährungsfachkräfte einige Maßnahmen ergreifen, die sowohl präventiv als auch reaktiv sein können. Einige dieser Maßnahmen sind:
  • Die Sensibilisierung und Schulung der Ernährungsfachkräfte und ihrer Mitarbeiter über die Bedeutung, die Herausforderungen und die Best Practices der Patientendatensicherheit, sowie die Schaffung einer Kultur der Verantwortung und des Respekts für die Privatsphäre der Patienten.
  • Die Anwendung von geeigneten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. Verschlüsselung, Passwörter, Firewalls, Antivirensoftware, Backups, Zugriffskontrollen, Protokollierung, Auditierung oder Notfallpläne, um die Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Diebstahl oder Missbrauch zu schützen.
  • Die Auswahl und Bewertung der Datenquellen, die Ernährungsfachkräfte nutzen können, nach ihrer Zuverlässigkeit, Qualität und Sicherheit, sowie die Vermeidung von unnötigen oder übermäßigen Daten, die nicht für die Behandlung und Betreuung der Patienten relevant sind.

Bedrohungen in der IT-Sicherheit für Ernährungsfachkräfte
Um die Patientendaten zu schützen, ist es wichtig, sich der Bedrohungen in der IT-Sicherheit bewusst zu sein und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Zu den häufigsten Bedrohungen gehören:

  • Malware
  • Phishing
  • Ransomware
  • Denial-of-Service-Angriffe
  • Insider-Bedrohungen

Checkliste für die IT-Sicherheit für Ernährungsfachkräfte

  • Stellen Sie sicher, dass alle Computer und mobilen Geräte, die Patientendaten speichern oder darauf zugreifen können, mit starken Passwörtern, Firewall, Virenschutz, Verschlüsselung und anderen Sicherheitsfunktionen geschützt sind.
  • Aktualisieren Sie regelmäßig die Software und das Betriebssystem aller Geräte, um Sicherheitslücken zu vermeiden.
  • Verwenden Sie nur sichere und verschlüsselte Verbindungen, wenn Sie Patientendaten über das Internet übertragen oder teilen, z. B. per E-Mail oder Cloud-Dienste.
  • Beschränken Sie den Zugriff auf Patientendaten auf diejenigen Mitarbeiter oder Dritte, die sie für ihre beruflichen Aufgaben benötigen, und verwenden Sie Zugangskontrollen wie Rollenbasierte Authentifizierung oder Zwei-Faktor-Authentifizierung.
  • Bilden Sie die Mitarbeiter über die Grundlagen der IT-Sicherheit und die geltenden Datenschutzgesetze und -richtlinien aus und machen Sie sie auf die Risiken und Folgen von Sicherheitsvorfällen oder Datenverletzungen aufmerksam.
  • Richten Sie ein Protokoll für die Meldung und Behebung von Sicherheitsvorfällen oder Datenverletzungen ein, das die Benachrichtigung der betroffenen Patienten und der zuständigen Behörden sowie die Durchführung einer Ursachenanalyse und die Umsetzung von Korrekturmaßnahmen umfasst.
  • Führen Sie regelmäßig Backups der Patientendaten durch und lagern Sie sie an einem sicheren Ort, um Datenverlust zu vermeiden oder zu minimieren.
  • Entsorgen Sie alte oder defekte Geräte, die Patientendaten enthalten, auf sichere Weise, z. B. durch Löschung, Überschreiben oder Zerstörung des Speichermediums.

Fazit
Im Bereich der Ernährung ist es unerlässlich, die Privatsphäre und Sicherheit der Patientendaten zu gewährleisten. Dies erfordert eine sorgfältige und kontinuierliche Anpassung der IT-Systeme an die geltenden Standards und Best Practices. Daher sollten wir uns als Ernährungsfachkräfte nicht von der Komplexität oder den Herausforderungen dieser Thematik abschrecken oder einschränken lassen, sondern systematisch die verschiedenen Aspekte überprüfen und verbessern. Diese Maßnahmen können uns helfen, die Patientendatenschutz und IT-Sicherheit zu optimieren und somit unsere professionelle Qualität und unser Vertrauen zu stärken.

Geschrieben vom Referenten Lukas Wiora

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